… man kann sich nicht immer nur auf den Staat verlassen …
(Dr. Hartwig Blume)
Die Dr. Hartwig Blume Stiftung
Eine gemeinnützige und rechtsfähige Stiftung
bürgerlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe und Hamburg.
Für technische Innovationen, dem Umwelt - und Klimaschutz verpflichtet .
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Stiftungssatzung
Die Stiftungssatzung legt fest, wen oder was die Stiftung fördern darf und wie die Stiftung ihre Arbeit gestalten muss.
Dabei steht das Prinzip der sparsamen Verwendung der Mittel der Stiftung zum Zwecke der eigenen Verwaltung an erster Stelle.
Das Grundstockvermögen der Stiftung darf dabei vermehrt aber nicht geschmälert werden. Der Stiftungszweck darf nur aus den Erträgen aus der Stiftungsverwaltung bestritten werden.
Gern beantworten wir Zustiftern und Spendern Fragen zur Stiftungssatzung. -

Stiftungsorgane
Die Arbeit der Stiftung wird durch den Vorstand verantwortet. Wichtige Entscheidungen sind dabei durch Vorstandsbeschlüsse zu dokumentieren.
Der amtierende Vorstandsvorsitzende Herr Paul J. Grütters wurde noch zu Lebzeiten vom Stifter berufen und wird im Falle einer dauerhaften Verhinderung vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates Herrn Andreas Schiener vertreten.
Der Stiftungsrat besteht aus drei Persönlichkeiten, die ebenfalls vom Stifter berufen wurden und ihre Arbeit ehrenamtlich leisten. Der Stiftungsrat berät, unterstützt und kontrolliert die Einhaltung des Stifterwillens und die Geschäftsführung durch den Vorstand. -

Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Umwelt- und Klimaschutz.
Neben der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Studentenhilfe und der unmittelbaren Förderung des Natur- und Umweltschutzes kann die Stiftung ihre Zwecke auch durch Verleihung von Preisen und Stipendien an Schüler und Studenten erfüllen.
Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.
Die Stiftung kann ihre Zwecke und ihre Maßnahmen durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen begleiten und selbst verwirklichen
Das Team
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Stiftungsaufsicht
Die Stiftung erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht und eine Bilanz, die von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gefertigt wird.
Intern wird die Stiftung vom Stiftungsrat kontrolliert.
Extern wird die Stiftung durch die staatliche Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Baden Württemberg kontrolliert. Insbesondere in Bezug auf die sparsame Verwendung der Mittel zum Zwecke der Stiftungsverwaltung und auf die Einhaltung der Satzung.
Das Finanzamt überwacht die Gemeinnützigkeit.
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Stiftungslandschaft
Die Stiftung ist Teil der vielfältigen deutschen Stiftungslandschaft. Viele Stiftungen sind im Bundesverband deutscher Stiftungen (Link) bzw. im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft e.V. (Link) organisiert.
Stiftungen leben vom Geben und Nehmen. Neben der Gründung einer eigenen Stiftung kann man sich über Spenden und Zustiftungen an bestehenden Stiftungen beteiligen.
Welchen Stiftungszweck möchten Sie unterstützen?
Wir beraten Sie gern bei der Suche nach der passenden Stiftung.
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Da wir eine kleine Stiftung sind konzentrieren wir uns auf zwei Schwerpunkte.
Zum einem wollen wir jährlich eine Forschungspromotion initiieren.
Mit 15.000 € können wir bereits das nötige Startkapital bereitstellen.
Auf Basis dieser Sockelfinanzierung lassen sich dann zusätzliche Förderungen aktivieren, um die Finanzierung einer solchen Forschungsstelle sicher zu stellen.
Zum anderen erfüllen wir den Stiftungszweck satzungsgemäß durch unserer eigene Öffentlichkeitsarbeit.
Mit unserem aufwendig recherchierten Newspaper erreichen wir regelmäßig mehr als 3000 Entscheider und informieren diese über neue Forschungsergebnisse und Technologien, die helfen, unsere Umwelt zu schützen und deren praktischer Einsatz sich sowohl für potentielle Hersteller, als auch für die Nutzer rechnet. -
Eine Entscheidung über die Besetzung einer von uns initiierten Forschungsstelle, fällen wir in enger Abstimmung mit den offiziellen Gremien des KIT.
Sobald die Finanzierung gesichert ist, wird vom entsprechenden Fachbereich eine Ausschreibung veröffentlicht, über die wir auch in unseren Publikationen informieren.
Wichtig ist, dass wir nur Forschungsstellen Co-Finanzieren, die unserer Stiftungssatzung entsprechen. -
Ganz einfach. Nehmen sie Kontakt mit uns auf und schildern sie auf maximal einer DinA4 Seite Ihr Projekt.
Wenn es dem Stiftungszweck entspricht, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und entwickeln gemeinsam einen redaktionellen Artikel.
Sie stellen und die Fakten und möglichst ein bis zwei aussagekräftige Fotos zu Verfügung und wir promoten ihr Projekt kostenlos in unserem Newspaper. -
Sie bekommen im Falle einer Spende automatisch per E-Mail einen Spendenbeleg zugesendet.
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Eine Spende fließt direkt in die operative Arbeit der Stiftung und damit in konkrete Stiftungsprojekte.
Ein Spende eignet sich besonders bei mittleren und kleinen, gern auch regelmäßigen Beträgen.Spenden können Sie direkt über das Spendenformular auf unserer Homepage (Link).
Eine Zustiftung fließt in das Grundstockvermögen und wird nicht angetastet. In Förderprojekte fließen dann die Erträge durch Zinsen oder mündelsichere Anlagen.
Treten Sie bitte mit uns in Kontakt. -
Besuchen sie gern regelmäßig unsere Internetseite.
Auf der Homepage finden sie den Abschnitt “Aktuelle Projekte” (Link).
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