… man kann sich nicht immer nur auf den Staat verlassen …

 (Dr. Hartwig Blume) 

Die Dr. Hartwig Blume Stiftung

Eine gemeinnützige und rechtsfähige Stiftung
bürgerlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe und Hamburg.

Für technische Innovationen, dem Umwelt - und Klimaschutz verpflichtet .

  • Stiftungssatzung

    Die Stiftungssatzung legt fest, wen oder was die Stiftung fördern darf und wie die Stiftung ihre Arbeit gestalten muss.

    Dabei steht das Prinzip der sparsamen Verwendung der Mittel der Stiftung zum Zwecke der eigenen Verwaltung an erster Stelle.

    Das Grundstockvermögen der Stiftung darf dabei vermehrt aber nicht geschmälert werden. Der Stiftungszweck darf nur aus den Erträgen aus der Stiftungsverwaltung bestritten werden.

    Gern beantworten wir Zustiftern und Spendern Fragen zur Stiftungssatzung.

    Kontaktieren Sie uns …

  • Stiftungsorgane

    Die Arbeit der Stiftung wird durch den Vorstand verantwortet. Wichtige Entscheidungen sind dabei durch Vorstandsbeschlüsse zu dokumentieren.

    Der amtierende Vorstandsvorsitzende Herr Paul J. Grütters wurde noch zu Lebzeiten vom Stifter berufen und wird im Falle einer dauerhaften Verhinderung vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates Herrn Andreas Schiener vertreten.

    Der Stiftungsrat besteht aus drei Persönlichkeiten, die ebenfalls vom Stifter berufen wurden und ihre Arbeit ehrenamtlich leisten. Der Stiftungsrat berät, unterstützt und kontrolliert die Einhaltung des Stifterwillens und die Geschäftsführung durch den Vorstand.

  • Stiftungszweck

    Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Umwelt- und Klimaschutz.

    Neben der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Studentenhilfe und der unmittelbaren Förderung des Natur- und Umweltschutzes kann die Stiftung ihre Zwecke auch durch Verleihung von Preisen und Stipendien an Schüler und Studenten erfüllen.

    Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.

    Die Stiftung kann ihre Zwecke und ihre Maßnahmen durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen begleiten und selbst verwirklichen

Das Team

  • Stiftungsaufsicht

    Die Stiftung erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht und eine Bilanz, die von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gefertigt wird.

    Intern wird die Stiftung vom Stiftungsrat kontrolliert.

    Extern wird die Stiftung durch die staatliche Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Baden Württemberg kontrolliert. Insbesondere in Bezug auf die sparsame Verwendung der Mittel zum Zwecke der Stiftungsverwaltung und auf die Einhaltung der Satzung.

    Das Finanzamt überwacht die Gemeinnützigkeit.

  • Stiftungslandschaft

    Die Stiftung ist Teil der vielfältigen deutschen Stiftungslandschaft. Viele Stiftungen sind im Bundesverband deutscher Stiftungen (Link) bzw. im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft e.V. (Link) organisiert.

    Stiftungen leben vom Geben und Nehmen. Neben der Gründung einer eigenen Stiftung kann man sich über Spenden und Zustiftungen an bestehenden Stiftungen beteiligen.

    Welchen Stiftungszweck möchten Sie unterstützen?

    Wir beraten Sie gern bei der Suche nach der passenden Stiftung.